
Ausgaben, die sich zwingend aus dem Vertrag oder den aufgrund des Vertrags erlassenen Rechtsakten ergeben. In der Praxis sind dies zu einem großen Teil die Ausgaben für den Agrar- und Veterinärbereich, die Finanzierung internationaler Übereinkünfte, Ausgaben für die Ruhegehälter des Personals usw. In Anhang IV der Interinstitutionellen Verei...
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Der Unterschied zwischen obligatorischen (OA) und nichtobligatorischen Ausgaben (NOA) ist im Grunde ein politischer Unterschied: Das EP ist nämlich berechtigt, die Ausgaben, die sich nicht zwingend aus dem Vertrag ergeben, abzuändern und hat daher bei den NOA das letzte Wort.
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